Verschärfung der Auftraggeberhaftung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025

Erhöhte Haftungssätze für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung.

Verschärfung der Auftraggeberhaftung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025

Um den Sozial- und Abgabenbetrug in der Baubrache einzuschränken, kann im Falle der Erbringung von Bauleistungen ein auftraggebendes Unternehmen zur Haftung für nicht abgeführte lohnabhängige Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen seines Auftragnehmers herangezogen werden. Das generelle Ausmaß dieser als „Auftraggeberhaftung“ bezeichneten Haftungsinanspruchnahme des Auftraggebers beträgt 5 % des geleisteten Werklohns für lohnabhängige Abgaben und weitere 20 % des geleisteten Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen. Damit die Haftung schlagend werden kann, bedarf es der Erbringung von Bauleistungen im Sinne der umsatzsteuerrechtlichen Begriffsdefinition, welche neben der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken auch die Überlassung von Arbeitskräften umfasst, sofern die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Erfolgt die Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung, so sollen ab 1.1.2026 nachfolgende erhöhte Haftungssätze gelten:

  • 8 % des geleisteten Werklohns für lohnabhängige Abgaben und
  • 32 % des geleisteten Werklohns für Sozialversicherungsbeiträge und -umlagen

Die Haftung kann auch hier analog zur bisherigen Regelung nur entfallen, wenn entweder das beauftragte Unternehmen in der HFU-Liste geführt wird oder das auftraggebende Unternehmen die Haftungsbeträge an das Dienstleistungszentrum bei der Österreichischen Gesundheitskasse abführt.

Die finale Gesetzwerdung war bei Redaktionsschluss noch abzuwarten.

Stand: 21. Dezember 2025

Bild: Gorodenkoff - stock.adobe.com

Zurück zu den News

Mehr entdecken

Bürozeiten

Montag–Donnerstag
8.00–17.00 Uhr

Freitag
8.00–14.00 Uhr

 

Betriebsurlaubstage

02.05.2025, 30.05.2025, 20.06.2025, 29.12.2025, 30.12.2025, 02.01.2026 und 05.01.2026

Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte unsere Einwurfklappe rechts neben dem Haupteingang.

Baldinger und Partner ist seit mehr als 40 Jahren in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung tätig.

Suche

Menü

Bürozeiten

Montag–Donnerstag
8.00–17.00 Uhr

Freitag
8.00–14.00 Uhr

 

Betriebsurlaubstage

02.05.2025, 30.05.2025, 20.06.2025, 29.12.2025, 30.12.2025, 02.01.2026 und 05.01.2026

Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte unsere Einwurfklappe rechts neben dem Haupteingang.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.